Ihren Termin können Sie gerne telefonisch vereinbaren. Sollten
Sie uns nicht erreichen, weil alle Therapeuten sich in einer
Behandlung befinden, hinterlassen Sie gerne eine Nachricht auf
dem Anrufbeantworter, wir rufen
schnellstmöglich zurück. Alternativ senden Sie uns eine
E-Mail oder kommen persönlich in der Praxis vorbei.
Beim ersten Behandlungstermin nehmen wir uns ausreichend Zeit,
um ein
ausführliches Befundgespräch und eine Untersuchung zu machen,
auf deren
Basis wir Ihren individuellen Behandlungsplan erstellen.
Bitte bringen Sie verfügbare Befunde zu Ihrem Termin mit. Je
mehr Informationen
wir haben umso besser können wir den Behandlungsplan darauf
abstimmen.
Gezieltes Training kann den Heilungsverlauf enorm verbessern.
Wenn Sie
zusätzlich zur Einzeltherapie Übungen absolvieren, kann die
Genesung deshalb
schneller vorangehen. Uns ist aber auch klar, dass ein
Übungsprogramm nur so
gut ist, wie es auch umgesetzt wird. Ihr Therapeut wird Ihnen
deshalb Übungen
empfehlen, die für Sie machbar sind.
Im Auftrag der Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine
Zuzahlung/Rezeptgebühr einziehen, da die gesetzlichen
Krankenkassen die Kosten einer
Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen.
Die Zuzahlung errechnet sich wie folgt: 10€ pro Verordnung plus
10% des
gesamten Behandlungspreises. Wir bitten Sie die Rezeptgebühr
bei Ihrer ersten
Behandlung zu bezahlen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und dieses, durch Sie als Patient, nochmals bei Ihrem Arzt vorgelegt werden muss. Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht, d.h. wir müssen das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollten Eintragungen fehlerhaft sein, müssen diese vom Arzt geändert werden. Diese Änderungen müssen immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes, sowie dem Änderungsdatum versehen werden, damit die Krankenkasse das Rezept zur Abrechnung akzeptiert.
Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie Ihre Befreiungskarte mit.
Barzahlung und alle gängigen EC-/Kreditkarten
Massage-Techniken haben in der Physiotherapie ihren festen
Platz. Aufgabe des Therapeuten ist es aber, die für die
Rehabilitation passende Behandlungsmethode anzuwenden – und das
muss nicht zwingend eine
Massage sein. Die Versicherung zahlt nicht für reine
Wohlfühl-Behandlungen.
Für Ihren ersten Termin bringen Sie bitte mit:
- Ihre Heilmittelverordnung (Rezept),
- Ihre Krankenversicherungskarte
- Ihren Befreiungsausweis (falls vorhanden)
- die Rezeptgebühr
und zu jeder Behandlung:
Ein Badetuch und bequeme Kleidung mit.
Beim ersten Behandlungstermin nehmen wir uns ausreichend Zeit,
um ein ausführliches Befundgespräch und eine Untersuchung zu
machen, auf deren Basis wir Ihren individuellen Behandlungsplan
erstellen. Auch wir würden gerne gleich mit der Therapie
beginnen. Leider lässt der
geltende Tarifvertrag, der für alle Physiotherapeuten
verbindlich ist, pro Tag und Fall nur eine Behandlung zu.
Therapeutische Kontinuität ist für den Heilungsverlauf wichtig.
Wenn möglich vergeben wir deshalb alle Behandlungen beim selben
Therapeuten. Sofern dies
aus terminlichen Gründen bei Ihnen oder bei uns nicht möglich
sein sollte, achten wir darauf, dass Sie insgesamt von maximal
zwei unterschiedlichen Personen behandelt werden. Eine enge
Kommunikation zwischen den behandelnden
Therapeuten ist selbstverständlich.
Selbstverständlich. Wenn Sie die Therapie bei einem anderen
Therapeuten fortsetzen möchten, teilen wir Ihnen gerne
jederzeit einen anderen Behandler zu.
Es gibt gute Gründe, warum ein Therapeutenwechsel sinnvoll sein
kann. Ein Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Therapeut
ist für einen positiven
Therapieverlauf sehr wichtig – und man versteht sich nun einmal
nicht mit jeder Person gleich gut. Auch kann ein anderer
Therapeut, der einen alternativen
Ansatz verfolgt, in der Behandlung neue Impulse setzen. Fragen
Sie deshalb beim Empfang nach einem Therapeutenwechsel.
Die Frist für den Beginn der Heilmittelbehandlung nach einer vertragsärztlichen oder -zahnärztlichen Verordnung beträgt 28 Kalendertage.
Bei einer Unterbrechung der Behandlung von mehr als 28 Kalendertagen verliert das Rezept seine Gültigkeit.
Wenn Sie den Wunsch haben Ihr Rezept durch zusätzliche Leistungen (Massage, Fango, heiße Rolle, Rotlicht) zu ergänzen, sprechen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie über sinnvolle Ergänzungen um Ihr Therapieziel zu erreichen.
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ist es erst
einmal nicht schlimm, aber es ist wichtig, dass Sie diesen so
rechtzeitig wie möglich, spätestens aber 24 Stunden vorher,
absagen. Wir bitten an dieser Stelle um Verständnis, dass wir
Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, mit einer
Ausfallgebühr in Rechnung stellen.
Wenn es Ihnen irgendwie möglich ist, bitten wir um eine Absage
am Freitag. In dringenden Fällen sagen Sie am Wochenende per
E-Mail oder über den Anrufbeantworter ab, sodass wir gleich am
frühen morgen versuchen können den
Termin neu zu vergeben.
Selbstverständlich können Sie als Selbstzahler zu uns kommen,
jedoch ist es empfehlenswert, diese Möglichkeit nur bei
kleineren gesundheitlichen Problemen in Anspruch zu nehmen.
Sollten Sie nicht abgeklärte Schmerzen über einen
längeren Zeitraum haben, so ist es immer erforderlich, diese
von einem Arzt abklären zu lassen.
Ja, wir bieten Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen
nicht zu uns in die Praxis kommen können, auch Haus- und
Heimbesuche an, sofern eine dementsprechende Verordnung vom
Arzt vorliegt und unsere Auslastung es
zulässt.
Aufgrund der hohen Nachfrage bieten wir nur in Hirschlanden Haus- und Heimbesuche an.
Bitte erscheinen Sie rechtzeitig, wenn möglich 5-10 Minuten vor
Behandlungsbeginn bei uns in der Praxis. Ein verzögerter
Behandlungsbeginn
kann aufgrund unseres engen Zeitplanes leider nicht nachgeholt
werden.
Eine Behandlungseinheit dauert 20-25 Minuten, je nach Therapie
und individueller Behandlungssituation. Bitte beachten Sie,
dass zu der Behandlungszeit auch immer Organisatorisches und
Verwaltungsaufgaben dazu
gehören (Vor- und Nachbereitung, Dokumentation, Arztgespräche
etc.)
Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für
physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der
privaten Krankenversicherung nicht.
Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen
aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Als
Basissatz für die Kalkulation
von Privatpreisen greift die GebüTh auf die GKV-Preise zurück.
Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber
den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der
physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,4 und 2,3. Wir
haben die Multiplikator 1,6 als Grundlage für therapeutische
Leistungen.
Zu Beginn der Physiotherapie vereinbaren wir mit Ihnen das
Honorar mittels Honorarvereinbarung. Die Höhe der von Ihnen zu
entrichtenden Vergütung für die
Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und ist
unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private
Krankenversicherung zu zahlen.
Zur Abrechnung mit Ihrer Versicherung reichen Sie bitte das Originalrezept gemeinsam mit Ihrer Rechnung ein.
Sie sollten vor Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Versicherung
aufnehmen, um den Kostenrahmen und eine eventuelle
Eigenbeteiligung abzuklären. Diese ist
abhängig von Ihrem vereinbarten Tarif.
Vor unserer Praxis befinden sich einige Parkplätze. Sie gehören zum gesamten Wohngebiet, in der Regel findet sich aber immer ein freier Platz in der Nähe.
Ja. Zu unserer Praxis gelangt man über eine Stufe, sollte diese nicht bewältigt werden können, verfügen wir über eine mobile Rampe.