Ihr Team für Gesundheit und Vitalität

FAQ
Häufig gestellte Fragen 

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Ihren Termin können Sie gerne telefonisch vereinbaren. Sollten Sie uns nicht erreichen, weil alle Therapeuten sich in einer Behandlung befinden, hinterlassen Sie gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, wir rufen
schnellstmöglich zurück. Alternativ senden Sie uns eine E-Mail oder kommen persönlich in der Praxis vorbei.

Wie läuft die erste Behandlung ab?

Beim ersten Behandlungstermin nehmen wir uns ausreichend Zeit, um ein
ausführliches Befundgespräch und eine Untersuchung zu machen, auf deren
Basis wir Ihren individuellen Behandlungsplan erstellen.
Bitte bringen Sie verfügbare Befunde zu Ihrem Termin mit. Je mehr Informationen
wir haben umso besser können wir den Behandlungsplan darauf abstimmen.

Muss ich zu Hause Übungen absolvieren?

Gezieltes Training kann den Heilungsverlauf enorm verbessern. Wenn Sie
zusätzlich zur Einzeltherapie Übungen absolvieren, kann die Genesung deshalb
schneller vorangehen. Uns ist aber auch klar, dass ein Übungsprogramm nur so
gut ist, wie es auch umgesetzt wird. Ihr Therapeut wird Ihnen deshalb Übungen
empfehlen, die für Sie machbar sind.

Warum wird eine Rezeptgebühr/ Eigenbeteiligung fällig?

Im Auftrag der Krankenkassen müssen wir für jedes Rezept eine Zuzahlung/Rezeptgebühr einziehen, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer
Heilmittelverordnung nicht komplett übernehmen.

Wie hoch ist die Rezeptgebühr?

Die Zuzahlung errechnet sich wie folgt: 10€ pro Verordnung plus 10% des
gesamten Behandlungspreises. Wir bitten Sie die Rezeptgebühr bei Ihrer ersten
Behandlung zu bezahlen.

Warum muss ich mit meinem Rezept nochmal zum Arzt?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und dieses, durch Sie als Patient, nochmals bei Ihrem Arzt vorgelegt werden muss. Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht, d.h. wir müssen das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollten Eintragungen fehlerhaft sein, müssen diese vom Arzt geändert werden. Diese Änderungen müssen immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes, sowie dem Änderungsdatum versehen werden, damit die Krankenkasse das Rezept zur Abrechnung akzeptiert.

Ich bin von der Zuzahlungspflicht befreit. Was muss ich tun?

Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie Ihre Befreiungskarte mit.

Welche Zahlungsarten akzeptieren Sie?

Barzahlung und alle gängigen EC-/Kreditkarten

Mein Arzt hat mir zwar Krankengymnastik/manuelle Therapie verschrieben, abereigentlich hätte ich lieber einfach eine Massage. Ist das möglich?

Massage-Techniken haben in der Physiotherapie ihren festen Platz. Aufgabe des Therapeuten ist es aber, die für die Rehabilitation passende Behandlungsmethode anzuwenden – und das muss nicht zwingend eine
Massage sein. Die Versicherung zahlt nicht für reine Wohlfühl-Behandlungen.

Muss ich etwas mitbringen?

Für Ihren ersten Termin bringen Sie bitte mit:
- Ihre Heilmittelverordnung (Rezept),
- Ihre Krankenversicherungskarte
- Ihren Befreiungsausweis (falls vorhanden)
- die Rezeptgebühr

und zu jeder Behandlung:
 Ein Badetuch und bequeme Kleidung mit.

Warum wurde in der ersten Therapie-Sitzung fast nur geredet?

Beim ersten Behandlungstermin nehmen wir uns ausreichend Zeit, um ein ausführliches Befundgespräch und eine Untersuchung zu machen, auf deren Basis wir Ihren individuellen Behandlungsplan erstellen. Auch wir würden gerne gleich mit der Therapie beginnen. Leider lässt der
geltende Tarifvertrag, der für alle Physiotherapeuten verbindlich ist, pro Tag und Fall nur eine Behandlung zu.

Findet die Therapie immer bei der gleichen Person statt?

Therapeutische Kontinuität ist für den Heilungsverlauf wichtig. Wenn möglich vergeben wir deshalb alle Behandlungen beim selben Therapeuten. Sofern dies
aus terminlichen Gründen bei Ihnen oder bei uns nicht möglich sein sollte, achten wir darauf, dass Sie insgesamt von maximal zwei unterschiedlichen Personen behandelt werden. Eine enge Kommunikation zwischen den behandelnden
Therapeuten ist selbstverständlich.

Darf ich den Therapeuten wechseln?

Selbstverständlich. Wenn Sie die Therapie bei einem anderen Therapeuten fortsetzen möchten, teilen wir Ihnen gerne jederzeit einen anderen Behandler zu.
Es gibt gute Gründe, warum ein Therapeutenwechsel sinnvoll sein kann. Ein Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Therapeut ist für einen positiven
Therapieverlauf sehr wichtig – und man versteht sich nun einmal nicht mit jeder Person gleich gut. Auch kann ein anderer Therapeut, der einen alternativen
Ansatz verfolgt, in der Behandlung neue Impulse setzen. Fragen Sie deshalb beim Empfang nach einem Therapeutenwechsel.

Wie lange ist ein Rezept gültig?

Die Frist für den Beginn der Heilmittelbehandlung nach einer vertragsärztlichen oder -zahnärztlichen Verordnung beträgt 28 Kalendertage.

Kann ich die Behandlung unterbrechen?

Bei einer Unterbrechung der Behandlung von mehr als 28 Kalendertagen verliert das Rezept seine Gültigkeit.

Darf ich zu meinem Rezept auch selbst etwas dazu buchen?

Wenn Sie den Wunsch haben Ihr Rezept durch zusätzliche Leistungen (Massage, Fango, heiße Rolle, Rotlicht) zu ergänzen, sprechen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie über sinnvolle Ergänzungen um Ihr Therapieziel zu erreichen.

Ich kann einen Termin nicht wahrnehmen, und jetzt?

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ist es erst einmal nicht schlimm, aber es ist wichtig, dass Sie diesen so rechtzeitig wie möglich, spätestens aber 24 Stunden vorher, absagen. Wir bitten an dieser Stelle um Verständnis, dass wir Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt werden, mit einer
Ausfallgebühr in Rechnung stellen.

Und wenn ich eine Montagstermin absagen muss?

Wenn es Ihnen irgendwie möglich ist, bitten wir um eine Absage am Freitag. In dringenden Fällen sagen Sie am Wochenende per E-Mail oder über den Anrufbeantworter ab, sodass wir gleich am frühen morgen versuchen können den
Termin neu zu vergeben.

Kann ich auch ohne Rezept zur Physiotherapie gehen?

Selbstverständlich können Sie als Selbstzahler zu uns kommen, jedoch ist es empfehlenswert, diese Möglichkeit nur bei kleineren gesundheitlichen Problemen in Anspruch zu nehmen. Sollten Sie nicht abgeklärte Schmerzen über einen
längeren Zeitraum haben, so ist es immer erforderlich, diese von einem Arzt abklären zu lassen.

Kommen Sie für eine Behandlung auch zu mir nach Hause?

Ja, wir bieten Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zu uns in die Praxis kommen können, auch Haus- und Heimbesuche an, sofern eine dementsprechende Verordnung vom Arzt vorliegt und unsere Auslastung es
zulässt.

In welchen Orten bieten Sie Haus- und Heimbesuche an?

Aufgrund der hohen Nachfrage bieten wir nur in Hirschlanden Haus- und Heimbesuche an. 

Bis wann muss ich zu meinem Termin erscheinen?

Bitte erscheinen Sie rechtzeitig, wenn möglich 5-10 Minuten vor Behandlungsbeginn bei uns in der Praxis. Ein verzögerter Behandlungsbeginn
kann aufgrund unseres engen Zeitplanes leider nicht nachgeholt werden.

Wie lange dauert eine Behandlung?

Eine Behandlungseinheit dauert 20-25 Minuten, je nach Therapie und individueller Behandlungssituation. Bitte beachten Sie, dass zu der Behandlungszeit auch immer Organisatorisches und Verwaltungsaufgaben dazu
gehören (Vor- und Nachbereitung, Dokumentation, Arztgespräche etc.)

Wie sind die Preise für Privatpatienten?

Eine allgemein verbindliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen existiert im Bereich der privaten Krankenversicherung nicht.
Wir orientieren uns bei der Preisgestaltung an den Empfehlungen aus der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Als Basissatz für die Kalkulation
von Privatpreisen greift die GebüTh auf die GKV-Preise zurück. Für Privatpatienten und Selbstzahler erlaubt der Gesetzgeber den Ansatz eines Multiplikators zur Kostendeckung der physiotherapeutischen Leistungen zwischen 1,4 und 2,3. Wir haben die Multiplikator 1,6 als Grundlage für therapeutische Leistungen.

Wie läuft das mit der Honorarvereinbarung bei Privatpatienten ab?

Zu Beginn der Physiotherapie vereinbaren wir mit Ihnen das Honorar mittels Honorarvereinbarung. Die Höhe der von Ihnen zu entrichtenden Vergütung für die
Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und ist unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen.

Wie kann ich die Behandlungen mit meiner privaten Krankenversicherung abrechnen?

Zur Abrechnung mit Ihrer Versicherung reichen Sie bitte das Originalrezept gemeinsam mit Ihrer Rechnung ein.

Muss ich als Privatpatient ggf. selbst was dazu zahlen?

Sie sollten vor Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Versicherung aufnehmen, um den Kostenrahmen und eine eventuelle Eigenbeteiligung abzuklären. Diese ist
abhängig von Ihrem vereinbarten Tarif.

Kann ich in der Nähe der Praxis parken?

Vor unserer Praxis befinden sich einige Parkplätze. Sie gehören zum gesamten Wohngebiet, in der Regel findet sich aber immer ein freier Platz in der Nähe.

Ist die Praxis barrierefrei?

Ja. Zu unserer Praxis gelangt man über eine Stufe, sollte diese nicht bewältigt werden können, verfügen wir über eine mobile Rampe.